Abstract
Die baugeschichtlichen Untersuchungen der Liegenschaft erbrachten den Nachweis einer mittelalterlichen Bebauung der Parzelle mit Steinbauten, welche bereits als verbindliche Vorgabe für die nachfolgenden Neubauten nach dem Erdbeben von 1356 wirksam war.
An der Augustinergasse stand in mittelalterlicher Zeit ein Steinbau unbekannter Grösse, welcher mit 6 m Bautiefe die Parzelle belegte. Am anderen Ende an der Rheinhalde bestand gleichzeitig ein Mauergeviert mit terrassenähnlicher Ausprägung, welches den Unterbau für das spätere Hinterhaus bildete.
Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International.
Copyright (c) 2001 Archäologische Bodenforschung Basel-Stadt