Abstract
Seit jeher lag die Parzelle zwar am Stadtrand bzw. am Rheinufer, doch während sie bis zum Abbruch der rheinseitigen Kleinbasler Stadtmauer im Jahre 1863 nur von der Landseite her erschlossen war, war sie danach von zwei Gassen her zugänglich.
Im Innern des Hinterhauses konnte bei den Maueruntersuchungen mit grosser Wahrscheinlichkeit die mittelalterliche Stadtmauer nachgewiesen werden. Zudem werden im Bericht die bei den Untersuchungen registrierten Befunde vorgestellt, soweit sie für die Baugeschichte aus der Zeit vor dem Neubau dieser Liegenschaft (1824/25) von Belang sind.
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