Die Europäische Menschenrechtskonvention und die nationale Grundrechtsordnung: Spannungen und gegenseitige Befruchtung
Abstract
Die Verfassungstraditionen der Schweiz und Deutschlands, zweier historisch und kulturell eng verbundener Nachbarn, scheinen in zentralen Punkten - namentlich der Frage der Umsetzung des Völkerrechts auf Landesebene - weit entfernt. Ist das in der Sache aber wirklich so? Wo liegen die Unterschiede, wo die Gemeinsamkeiten? Wer hat jeweils das letzte Wort, wenn nationales und internationales Recht kollidieren? Welche Erfahrungen lassen sich vom jeweils anderen übernehmen? Diesen Fragen wollte die am 16./17. Juni 2006 von der Schweizer Sektion der Internationalen Juristenkommission organisierte erste gemeinsame Tagung der Schweizer und der Deutschen Sektion der internationalen Juristenkommission unter dem Titel „Die Europäische Menschenrechtskonvention und die nationale Grundrechtsordnung: Spannungen und gegenseitige Befruchtung“ rechtsvergleichend nachgehen. Die Ergebnisse sind hier zusammengetragen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Gret Haller (Seite 5)
Einleitung
Christoph A. Spenlé (Seite 7)
Europäische Menschenrechtskonvention und
deutsche Grundrechtsordnung: Zwei Seiten einer Medaille
Eckart Klein, Potsdam (Seite 11)
Zusammenwirken im Grundrechtsschutz durch den Europarat und durch die Europäische Union - Auswirkungen in einem assoziierten Staat
Rainer J. Schweizer, St. Gallen (Seite 29)
Auswirkungen der EMRK auf die Grundrechtsordnung
und die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Giusep Nay, Lausanne (Seite 45)
Die Europäische Menschenrechtskonvention als „Konventionsgemeinschaft“:
praktische Wirkungen in der deutschen Rechtsordnung
Christian Walter, Münster (Seite 53)